Mietbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Vermietung von Geräten der Opternus GmbH (nachfolgend „Vermieter“) an den Mieter.

  1. Die Mietzeit beträgt mindestens eine Woche (= 7 Tage). Die Mietzeit beginnt an dem Tag, an dem das Gerät das Lager des Vermieters verlässt und endet bei Eintreffen im Lager Bargteheide.

  2. Der Mieter hat das Gerät beim Vermieter abzuholen. Die Parteien können vereinbaren, dass der Vermieter das Gerät an den Mieter übersendet. In diesem Fall erfolgt der Versand auf Risiko des Mieters. Transport- und – falls der Mieter dies wünscht – Versicherungskosten trägt der Mieter.

  3. Der Mieter hat das Gerät unversehrt und mit allem Zubehör beim Vermieter in Bargteheide nach Ablauf der Mietzeit abzuliefern. Die Kosten für den Rücktransport und eine etwaige Transportversicherung gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Geräts während des Rücktransports durch Dritte.

  4. Die Mietgebühr ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Sie basiert auf der gültigen Mietpreisliste; hinzu kommt die gültige Mehrwertsteuer. Die vom Kunden angegebene Mietzeit wird auf Tagesbasis berechnet; sie ist nach Rückgabe und Rechnungsstellung sofort fällig. Bei Mietzeiten von mehr als einem Monat wird die Miete für den jeweiligen Monat am Monatsende in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug ist der ausstehende Betrag mit dem gesetzlichen Zinssatz unter Kaufleuten zu verzinsen. Außerdem ist der Vermieter berechtigt, die sofortige Rücksendung des Gerätes zu fordern, bzw. es auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Sollte der Mieter mit einer Zahlung in Rückstand kommen, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Mieters ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.


    1. Den Gebrauch der Geräte hat der Mieter nur von Fachkräften entsprechend den Bedienungsanweisungen der Hersteller und in der vom Vermieter vorgesehenen Weise vornehmen zu lassen. Der Mieter hat alle Instruktionen des Herstellers oder Vermieters genauestens zu beachten, desgleichen auch die technischen Instruktionen des Vermieters zu befolgen.

    2. Der Mieter hat das Gerät in seinem Besitz zu belassen. Ohne Genehmigung des Vermieters ist es nicht zulässig, das Gerät außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder Luxemburg zu verbringen und es dort zu verwenden. Die Embargobestimmungen sind zu beachten.

    3. Der Mieter hat das Gerät in gutem Zustand zu erhalten und entsprechend der Bedienungsanweisung zu benutzen.

    4. Bei Fehlern, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand hat der Mieter den Vermieter sofort zu benachrichtigen und dessen Weisungen abzuwarten. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen, Veränderungen oder Justierungen vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerät durchzuführen oder zu versuchen, es sei denn, der Vermieter hat ihn schriftlich hierzu ermächtigt. Soweit die Fehler, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand nicht vom Mieter zu vertreten sind, hat er nach Wahl des Vermieters Anspruch auf Neulieferung oder sofortige Nachbesserung des Gerätes. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen mit Ausnahme solcher wegen Beschädigung des Lebens oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen.

    5. Firmenzeichen und Kennnummern des Herstellers oder Vermieters, Normenschilder, Kalibrierlabel und sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Gerät zu belassen, jede Veränderung am Mietgegenstand ist unzulässig.

    6. Verpackungen, Bedienungsanweisungen und Zubehör sind Teil des Mietgegenstandes und Eigentum des Vermieters. Alle Teile sind pfleglich zu behandeln und komplett zurückzugeben.

  5. Software, die mitgeliefert ist, darf ausschließlich nach den bekannten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter steht dafür ein, dass vertragswidriger Gebrauch der Software durch ihn oder durch seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen ist. Dem Mieter ist bekannt, dass missbräuchliche Benutzung Schadenersatzansprüche in unbegrenzter Höhe durch den Lizenzinhaber nach sich ziehen können. Er stellt insoweit den Vermieter von allen Ansprüchen frei.
    Sollte durch die mitgelieferte Software ein Datenverlust beim Mieter entstehen, so haftet der Vermieter hierfür nur bis zu dem Aufwand, der notwendig wäre, wenn eine ordentliche Datensicherung erstellt wurde.

  6. Der Mieter hat bei Pfändung des Gerätes dem Vermieter unverzüglich das Pfändungsprotokoll zu übersenden. Das gleiche gilt, wenn von dritter Seite (Grundstückseigentümer, Hypothekengläubiger usw.) Rechte an dem Mietgegenstand geltend gemacht werden.

  7. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass durch die Geschäftsbeziehung anfallende Daten bei Opternus gespeichert werden. Sie werden an Dritte nur weitergegeben, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Auftrags erforderlich ist (z.B.  Adresse bei Postversand).

  8. Wenn einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ungültig sind, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Mietbedingungen ist der Sitz von OPTERNUS.

  10. Mit dem Erscheinen dieser Mietbedingungen werden alle vorherigen Mietbedingungen ungültig.

 
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Stand: Januar 2022

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